AGB
Kraft von Wantoch GmbH
Anschrift
Kraft von Wantoch
Dieselstraße 22 | 61184 Karben
Tel.: +49 6039 9345-672
E-Mail: info(at)kraft-von-wantoch.de
Amtsgericht Frankfurt am Main – HRB 133934 | Umsatzsteuer-ID: DE367816730 | Geschäftsführer: Stefan Kraft, Patrick Beer
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Stefan Kraft
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kraft von Wantoch GmbH
§ 1 Auftrag Personalsuche/Personalvermittlung
1.1 Die Personalberatung der Kraft von Wantoch GmbH (im Folgenden: Personalwerk) berät ihren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) bei der Suche und Auswahl von Kandidaten für die Besetzung von Führungs- und Spezialistenfunktionen. Es wird zwischen Personalwerk und dem Auftraggeber ein Vertrag über die Suche nach einem genau definierten Mitarbeiter geschlossen, der auch bei ausschließlich mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.
1.2 Soweit die Parteien im Einzelfall keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben,
gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Beratungsaufträge im Rahmen der Personalsuche und Personalauswahl. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
1.3 Die Details zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil
werden zwischen Personalwerk und dem suchenden Unternehmen abgestimmt und sollten vom Auftraggeber in Form einer Positionsbeschreibung Personalwerk zur Verfügung gestellt werden.
1.4 Der Auftraggeber erkennt bei „Personalsuchaufträgen“ die ursächliche Such- und Auswahltätigkeit von Personalwerk an.
1.5 Im Sinne eines optimalen Projektverlaufes gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber am Suchprozess mitwirkt. Durch ein zügiges und ausführliches Feedback zu Kandidaten und Profilen
kann der Auftraggeber den Projektablauf positiv beeinflussen.
§ 2 Beratungshonorar/Kosten
2.1. Unser Honorar für eine erfolgreiche Personalvermittlung beträgt 32 % des Jahresbruttoeinkommens (inkl. aller fixen und variablen Gehaltsbestandteile, ausgehend von 100% Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile) sowie sämtlicher Zusatzleistungen wie z. B. das 13. oder 14. Monatsgehalt oder Weihnachtsgratifikation. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert.
Sollte die Honorarberechnung anhand der o.g. Prozentwerte weniger als 17.500,00 € betragen, berechnen wir ein pauschales Mindesthonorar von 17.500,00 €.
2.2. Kommt es innerhalb von 18 Monaten nach Projektende zu einer Einstellung durch den Auftraggeber eines durch Personalwerk präsentierten Kandidaten, ist ebenfalls ein Beratungshonorar in Höhe von 32 % des Bruttojahresentgeltes des eingestellten Kandidaten zu entrichten.
2.3. Vermittelt der Auftraggeber einen von Personalwerk präsentierten Kandidaten an ein verbundenes Unternehmen weiter, behandeln wir den Fall in der Honorarabrechnung so, als wäre der Kandidat von unserem Auftraggeber direkt eingestellt worden.
2.4. Wenn ein von uns initiativ vorgestellter Kandidat, für dessen Suche wir keinen Auftrag hatten, eingestellt wird, berechnen wir ein Vermittlungshonorar in Höhe von 32 % des Jahresbruttoeinkommens (inkl. aller fixen und variablen Gehaltsbestandteile).
2.5. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsunterzeichnung des Kandidaten.
2.6. Kosten für Stellenanzeigen und eignungsdiagnostische Tests werden von uns gesondert angeboten und abgerechnet.
2.7. Die Rechnungen sind nach Erhalt binnen 14 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.8. Der Auftraggeber beendet ein Projekt, indem er gegenüber Personalwerk erklärt, dass er die Position nicht mehr besetzen möchte oder dies bereits getan hat.
§ 3 Anzeigepflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber hat Personalwerk binnen 8 Tagen nach der Präsentation schriftlich mitzuteilen und entsprechend nachzuweisen, sofern ihm ein Kandidat bereits bekannt ist. Geschieht dies nicht binnen dieser Frist, so bleibt es bei den Zahlungsverpflichtungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2 Der Auftraggeber wird Personalwerk unverzüglich mitteilen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Auftraggeber hat Personalwerk unverzüglich nach
Vertragsschluss über die vereinbarten Konditionen zu unterrichten und durch Vorlage des abgeschlossenen Arbeits-‐ bzw. Projektvertrags zu belegen.
§ 4 Gewährleistung/Haftung
4.1 Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt, so bleibt der Anspruch der Personalberatung auf das Vermittlungshonorar sowie die Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen. Eine Gewähr für die erfolgreiche Vermittlung einer Ersatzperson wird von Kraft von Wantoch GmbH ausdrücklich nicht übernommen.
4.2 Die Ersatzbemühungen von Kraft von Wantoch GmbH sind unabhängig vom fälligen Vergütungsanspruch von Kraft von Wantoch GmbH. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Kunden zum Vergütungsanspruch von Kraft von Wantoch GmbH steht dem Kunden bei einer Ersatzbemühung daher ausdrücklich nicht zu.
4.3 Haftungsansprüche sind in der Höhe auf die Summe des Auftragswertes bzw. der erbrachten Teilleistungen begrenzt. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht,
auch nicht für evtl. Folgeschäden, welche beim Auftraggeber oder bei dem Auftraggeber verpflichteten Dritten entstehen. Der Auftraggeber hält Personalwerk von Ansprüchen
Dritter uneingeschränkt frei.
§ 5 Aufraggeber (Schutz der Daten)
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen und Daten von
Personalwerk im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht
unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an von Personalwerk zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragte Unternehmen wie z.B. Researcher. Einzelne Kandidaten, mit denen wir im Kontakt stehen, die uns aber ihr Einverständnis noch nicht erklärt haben, werden von uns nicht benannt. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs
Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
§ 6 Kandidaten (Schutz der Daten)
6.1 Personalwerk speichert die von Kandidaten übermittelten Daten und Informationen. Gegebenenfalls werden auch öffentlich zugängliche Daten wie z.B. aus XING oder LinkedIn gespeichert. Gerne löschen wir diese Daten auf unserem Server auf Ihren Wunsch.
6.2 Die besagten Daten werden von uns gespeichert, um die Kandidaten bei zukünftigen Projekten zielgerichtet dem Qualifikationsprofil entsprechend ansprechen zu können.
6.3 Selbstverständlich gibt Personalwerk keine Daten von Kandidaten an Dritte weiter, bevor Sie uns dazu nicht im Einzelfall die Genehmigung erteilt haben.
6.4 Personalwerk holt keine Referenzen über Kandidaten ein, bevor Sie uns dazu nicht im Einzelfall die Genehmigung erteilt haben.
6.5 Personalwerk benennt seinem Auftraggeber ausschließlich Kandidaten, denen die zu besetzende Position vorgestellt wurde und die uns ihr ausdrückliches Einverständnis mit ihrer Benennung erklärt haben. Potenzielle Kandidaten, mit denen wir im Kontakt stehen, die uns aber ihr Einverständnis noch nicht erklärt haben, werden von uns nicht benannt.
6.6 Kandidaten werden darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für
alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass
sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
§ 7 Vertraulichkeit
Personalwerk verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet ohne Zustimmung des Kandidaten mit früheren Arbeitgebern oder dem aktuellen Arbeitgeber des Kandidaten Kontakt aufzunehmen.
§ 8 Schriftformerfordernis
Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen sollen zu
ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
§ 9 Gerichtsstand, Vertragssprache, Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen Personalwerk und dem Auftraggeber unterliegt deutschem
Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vermittlungsauftrag ist der Sitz von Personalwerk, wobei sich Personalwerk das Recht vorbehält, den Sitz des Auftraggebers als Gerichtsstand zu wählen.
Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.
§ 10 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Wir distanzieren uns von jeglicher Art von Diskriminierung z.B. aus Geschlecht, Rasse, Abstammung, Religion, Alter, etc. Wir verpflichten uns zur vollkommenen Neutralität in allen Punkten. Sämtliche Inhalte unserer Angebote, Leistungen etc. gelten uneingeschränkt für alle Gruppen unabhängig
der Religion, Alter, Abstammung und des Geschlechts. Sämtliche Angebote und Inhalte gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Kandidaten und auch, sofern dies aus sprachlichen- und/oder Platzgründen und/oder Gründen des Textflusses und/oder der Gestaltung nicht explizit für beide Geschlechter formuliert wurde.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft
oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Stand: Oktober 2025
