AGB
Kraft von Wantoch GmbH
Anschrift
Kraft von Wantoch
Dieselstraße 22 | 61184 Karben
Tel.: +49 6039 9345-672
E-Mail: info(at)kraft-von-wantoch.de
Amtsgericht Frankfurt am Main – HRB 133934 | Umsatzsteuer-ID: DE367816730 | Geschäftsführer: Stefan Kraft, Patrick Beer
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Stefan Kraft
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kraft von Wantoch GmbH
§ 1 Auftrag Personalsuche/Personalvermittlung
1.1 Die Personalberatung der Kraft von Wantoch GmbH berät ihren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) bei der Suche und Auswahl von Kandidaten für die Besetzung von Führungs- und Spezialistenfunktionen. Es wird zwischen Kraft von Wantoch und dem Auftraggeber ein Vertrag über die Suche nach einem genau definierten Mitarbeiter geschlossen, der auch bei ausschließlich mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.
1.2 Soweit die Parteien im Einzelfall keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Beratungsaufträge im Rahmen der Personalsuche und Personalauswahl. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
1.3 Die Details zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil
werden zwischen Kraft von Wantoch und dem suchenden Unternehmen abgestimmt und sollten vom Auftraggeber in Form einer Positionsbeschreibung Kraft von Wantoch zur Verfügung gestellt werden.
1.4 Der Auftraggeber erkennt bei „Personalsuchaufträgen“ die ursächliche Such- und Auswahltätigkeit von Kraft von Wantoch an.
1.5 Im Sinne eines optimalen Projektverlaufes gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber am Suchprozess mitwirkt. Durch ein zügiges und ausführliches Feedback zu Kandidaten und Profilen kann der Auftraggeber den Projektablauf positiv beeinflussen.
§ 2 Beratungshonorar/Kosten
2.1 Unser Honorar für eine erfolgreiche Personalvermittlung beträgt 32 % des Jahresbruttoeinkommens (inkl. aller fixen und variablen Gehaltsbestandteile, ausgehend von 100 % Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile) sowie sämtlicher Zusatzleistungen wie z. B. das 13. oder 14. Monatsgehalt oder Weihnachtsgratifikation. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal 10.000,00 € zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Sollte die Honorarberechnung anhand der o.g. Prozentwerte weniger als 17.500,00 € betragen, berechnen wir ein pauschales Mindesthonorar von 17.500,00 €.
2.2 Kommt es innerhalb von 18 Monaten nach Projektende zu einer Einstellung durch den Auftraggeber eines durch Kraft von Wantoch präsentierten Kandidaten, ist ein Beratungshonorar nach §2.1 zu entrichten.
2.3 Vermittelt der Auftraggeber einen von Kraft von Wantoch präsentierten Kandidaten an ein verbundenes Unternehmen weiter, behandeln wir den Fall in der Honorarabrechnung so, als wäre der Kandidat von unserem Auftraggeber direkt eingestellt worden.
2.4 Wenn ein von uns initiativ vorgestellter Kandidat, für dessen Suche wir keinen Auftrag hatten, eingestellt wird, berechnen wir ein Beratungshonorar nach §2.1.
2.5 Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsunterzeichnung des Kandidaten.
2.6 Die Rechnungen sind nach Erhalt binnen 14 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.7 Der Auftraggeber beendet ein Projekt, indem er gegenüber Kraft von Wantoch erklärt, dass er die Position nicht mehr besetzen möchte oder dies bereits getan hat.
§ 3 Anzeigepflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber hat Kraft von Wantoch binnen 8 Tagen nach der Präsentation schriftlich mitzuteilen und entsprechend nachzuweisen, sofern ihm ein Kandidat bereits bekannt ist. Geschieht dies nicht binnen dieser Frist, so bleibt es bei den Zahlungsverpflichtungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2 Der Auftraggeber wird Kraft von Wantoch unverzüglich mitteilen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Auftraggeber hat Kraft von Wantoch unverzüglich nach Vertragsschluss über die vereinbarten Konditionen zu unterrichten und durch Vorlage des abgeschlossenen Arbeits- bzw. Projektvertrags zu belegen.
§ 4 Gewährleistung/Haftung
4.1 Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt, so bleibt der Anspruch der Personalberatung auf das Vermittlungshonorar sowie die Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen. Eine Gewähr für die erfolgreiche Vermittlung einer Ersatzperson wird von Kraft von Wantoch GmbH ausdrücklich nicht übernommen.
4.2 Die Ersatzbemühungen von Kraft von Wantoch GmbH sind unabhängig vom fälligen Vergütungsanspruch von Kraft von Wantoch GmbH. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers zum Vergütungsanspruch von Kraft von Wantoch GmbH steht dem Auftraggeber bei einer Ersatzbemühung daher ausdrücklich nicht zu.
4.3 Haftungsansprüche sind in der Höhe auf die Summe des Auftragswertes bzw. der erbrachten Teilleistungen begrenzt. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, auch nicht für evtl. Folgeschäden, welche beim Auftraggeber oder bei dem Auftraggeber verpflichteten Dritten entstehen. Der Auftraggeber hält Kraft von Wantoch von Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei.
§ 5 Aufraggeber (Schutz der Daten)
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen und Daten von Kraft von Wantoch im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an von Kraft von Wantoch zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragte Unternehmen wie z.B. Researcher. Einzelne Kandidaten, mit denen wir im Kontakt stehen, die uns aber ihr Einverständnis noch nicht erklärt haben, werden von uns nicht benannt. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
§ 6 Kandidaten (Schutz der Daten)
6.1 Kraft von Wantoch speichert die von Kandidaten übermittelten Daten und Informationen. Gegebenenfalls werden auch öffentlich zugängliche Daten wie z.B. aus XING oder LinkedIn gespeichert. Gerne löschen wir diese Daten auf unserem Server auf Ihren Wunsch.
6.2 Die besagten Daten werden von uns gespeichert, um die Kandidaten bei zukünftigen Projekten zielgerichtet dem Qualifikationsprofil entsprechend ansprechen zu können.
6.3 Selbstverständlich gibt Kraft von Wantoch keine Daten von Kandidaten an Dritte weiter, bevor Sie uns dazu nicht im Einzelfall die Genehmigung erteilt haben.
6.4 Kraft von Wantoch holt keine Referenzen über Kandidaten ein, bevor Sie uns dazu nicht im Einzelfall die Genehmigung erteilt haben.
6.5 Kraft von Wantoch benennt seinem Auftraggeber ausschließlich Kandidaten, denen die zu besetzende Position vorgestellt wurde und die uns ihr ausdrückliches Einverständnis mit ihrer Benennung erklärt haben. Potenzielle Kandidaten, mit denen wir im Kontakt stehen, die uns aber ihr Einverständnis noch nicht erklärt haben, werden von uns nicht benannt.
6.6 Kandidaten werden darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für
alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass
sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
§ 7 Vertraulichkeit
Kraft von Wantoch verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet ohne Zustimmung des Kandidaten mit früheren Arbeitgebern oder dem aktuellen Arbeitgeber des Kandidaten Kontakt aufzunehmen.
§ 8 Schriftformerfordernis
Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen sollen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
§ 9 Gerichtsstand, Vertragssprache, Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen Kraft von Wantoch und dem Auftraggeber unterliegt deutschem
Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vermittlungsauftrag ist der Sitz von Kraft von Wantoch, wobei sich Kraft von Wantoch das Recht vorbehält, den Sitz des Auftraggebers als Gerichtsstand zu wählen. Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.
§ 10 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Wir distanzieren uns von jeglicher Art von Diskriminierung z.B. aus Geschlecht, Rasse, Abstammung, Religion, Alter, etc. Wir verpflichten uns zur vollkommenen Neutralität in allen Punkten. Sämtliche Inhalte unserer Angebote, Leistungen etc. gelten uneingeschränkt für alle Gruppen unabhängig der Religion, Alter, Abstammung und des Geschlechts. Sämtliche Angebote und Inhalte richten sich an alle Menschen, unabhängig von Geschlecht oder Identität, auch wenn aus sprachlichen, platzbedingten, textfluss- oder gestaltungsbezogenen Gründen nicht ausdrücklich alle Geschlechter genannt werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
